Österreichs Anwaltportal für den rechtswirksamen Umgang mit Abmahnschreiben.

WAS WIR ANBIETEN

Wehren Sie sich mit einem Anwaltsschreiben.

"Bitte holen Sie im Zweifel rechtliche Beratung ein." (Datenschutzbehörde, August 2022)

Unsere Empfehlung: Nicht zahlen. Antworten.

Haben Sie ein Abmahnschreiben wegen der Verwendung von Google Fonts erhalten? Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf dieses zu reagieren. Wir beantworten das Schreiben für Sie mit einem Anwaltsschreiben. Sie zahlen uns nichts, wir fordern die Kosten dafür davon von der Gegenseite.

Noch Fragen?

Was ist passiert?

Im Sommer 2022 kursierten in Österreich Abmahnschreiben wegen der Einbettung von Google Fonts auf Websites und der damit verbundenen potenziellen Übermittlung von IP-Adressen in die USA, worin eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesehen wird. Diese Abmahnschreiben sind mit einem Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 DSGVO verbunden.

Wenn Sie eines dieser Schreiben erhalten haben, sind Sie gemäß Art. 12 DSGVO rechtlich verpflichtet, professionell darauf zu reagieren, auch wenn sich die Vorwürfe als letztlich ungerechtfertigt oder gar missbräuchlich herausstellen sollten.

Wir bieten für Sie kostenlos eine effiziente und technologieunterstützte Lösung an, damit Sie auf das Schreiben rechtswirksam reagieren können.

Was ist passiert?

Derzeit kursieren in Österreich Abmahnschreiben wegen der Einbettung von Google Fonts auf Websites und der damit verbundenen potenziellen Übermittlung von IP-Adressen in die USA, worin eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesehen wird. Diese Abmahnschreiben sind mit einem Auskunftsbegehren gemäß Art. 15 DSGVO verbunden.

Wenn Sie eines dieser Schreiben erhalten haben, sind Sie gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO rechtlich verpflichtet, umgehend und professionell zu reagieren, auch wenn sich die Vorwürfe als letztlich ungerechtfertigt oder gar missbräuchlich herausstellen sollten. Die Datenschutzbehörde empfiehlt daher: “Bitte holen Sie im Zweifel rechtliche Beratung ein.” 

Wir bieten eine effiziente und technologieunterstützte Lösung an, damit Sie auf das Schreiben rechtswirksam reagieren können.

Wie können wir helfen?

Wir sind hier, um Sie zu unterstützen.

Mit einer fehlenden oder falschen Reaktion auf das Schreiben würden Sie gegen Art. 12 DSGVO verstoßen. Derartige Verstöße können von der Datenschutzbehörde sanktioniert werden. Um richtig zu reagieren, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung notwendig. Wir empfehlen Ihnen, den geforderten Betrag nicht freiwillig zu zahlen, sondern rechtswirksam und rasch auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Wir unterstützen Sie dabei und versenden mit Ihrer Vollmacht ein Antwortschreiben.

Über das neue Anwaltportal können Sie verschiedene Optionen für dieses Antwortschreiben auswählen. Diese sind für Sie kostenlos, die Kosten fordern wir von der Gegenseite.

In allen Varianten beinhaltet das Antwortschreiben eine rechtswirksame Reaktion auf das im Abmahnschreiben enthaltene Auskunftsbegehren.

Nicht zahlen. Antworten.

Wie es funktioniert ?

Beantworten Sie einige Fragen und wir prüfen, ob wir Ihren Fall annehmen können. Falls ja, senden Ihnen einen Entwurf des Schreibens. Sobald Sie dieses freigegeben haben, schicken wir es an die Gegenseite.

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Warum Abmahn-Antwort?

Wir wissen was wir tun.